Verpackung und Versand
von
onlineshop-basics

Verpackungslizenzierung, Verpackungsverordnung, VPackVO

Verpackungslizenzierung im Onlinehandel

Betreiber eines Onlineshops, die Kartons und weiteres Verpackungsmaterial an ihre Kunden senden, sind rechtlich dazu verpflichtet, sich über einen Anbieter des dualen Systems lizenzieren zu lassen. Rechtlich verankert ist dies in der Verpackungsverordnung, welche von Onlineshops als „in den Verkehrbringer“ fordert, die Entsorgung dieser Verpackungen sicherzustellen. Sinn dieser Richtlinie ist die Reduzierung von Verpackungsmüll beziehungsweise dessen flächendeckende Rückführung in den Wertstoffkreislauf. Onlineshopbetreibern, die sich nicht registrieren, drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.



Verpackungen und die Pflicht zur Lizenzierung

Mehr als 8 Millionen Tonnen Verpackungsmüll fallen pro Jahr in Deutschland an. Um diesen Verpackungsmüll ordnungsgemäß zu sammeln, zu entsorgen und aufzubereiten, wurde das Duale System im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingeführt. Nunmehr gibt es neun verschiedene Anbieter in Deutschland. Die Verpackungsverordnung verpflichtet ausnahmslos jeden, sich an einem der dualen Systeme in Deutschland zu beteiligen.



Verpackungslizenzierung im Onlinehandel

Die Verpackungsverordnung wirft gerade bei Onlineshop-Betreibern viele Fragen auf. Hier zwei Shopbetreiber im Gespräch. (Bildquelle: Landbell AG)

Hintergrund: Verpackungsverordnung

Das Versenden von Verpackungen und Verpackungsmaterial ist wenig umweltfreundlich. Außerdem ist die Entsorgung bis hin zum Recycling ein recht aufwändiger Prozess. Durch die 1991 eingeführte Verpackungsverordnung, die zwischenzeitlich mehrfach novelliert wurde, soll der anfallende Verpackungsmüll reduziert beziehungsweise besser verwertet werden. Im Onlinehandel lassen sich Verpackungsabfälle in den meisten Fällen nicht vermeiden. Neben Kartons fallen Materialien wie Paketklebeband, Tüten, Faltschachteln oder Füllmaterial an. Werden Waren im größeren Umfang befördert, so sind auch Transportverpackungen wie Paletten oder Schrumpffolien zu berücksichtigen. Die Verpackungsverordnung verpflichtet Unternehmen konkret in § 6.



Ablauf der Lizenzierung von Verpackungsmaterial

Die Kosten für die Lizenzierung richten sich vor allem nach der Art und der Menge des Materials. Je nach Bestell- und Verpackungsaufkommen sollten diese Kosten bereits in die Preis- und Versandkalkulation berücksichtigt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Verkaufsverpackungen bereits anderweitig, beispielsweise vom Hersteller selbst, lizenziert wurde. Insofern dies der Fall ist, muss jedoch ein eindeutiger Nachweis erbracht werden.



  • Versandkartons
  • Kartonagen, Faltschachteln
  • Pappe, Papier
  • Glas
  • Kunststoffe (z.B. Paketklebeband, Füllmaterial, Luftpolsterfolie)
  • Aluminium und Weißblech
  • Verbundmaterialien (z.B. kunststoffbeschichtete Verpackungen für Kühltransporte)

Nicht lizenziert werden müssen so genannte Serviceverpackungen, die seitens des Herstellers in den Verkehr gebracht wurden. Onlinehändler, die beispielsweise originalverpackte Ware verkaufen, müssen diese Produktverpackungen nicht lizenzieren, da hier der Hersteller verantwortlich ist. Werden diese Produkte jedoch vom Händler umverpackt bzw. neu verpackt, so ist dieser auch für das Verpackungsmaterial verantwortlich.



Lizenzierungspartner für Onlineshops

Gerade für Onlineshop-Betreiber gibt es günstige Pauschalangebote, die eine Mindestmenge an Verpackungsmaterial abdecken. Nach Ablauf des Jahres wird die tatsächliche in den Umlauf gebrachte Menge gemeldet und gegebenenfalls nachgezahlt.



Übrigens: Wird gebrauchte oder bereits lizenzierte Verpackungen erworben, so ist eine erneute Lizenzierung nicht erforderlich. Im Falle gebrauchter Kartonagen ist jedoch ein Nachweis des Verkäufers notwendig.



Kosten für die Lizenzierung

Die Kosten, die für die Lizenzierung anfallen, richten sich nach der Menge, dem Registrierungszeitraum und dem jeweiligen Verpackungsmaterial. Bei der Landbell AG beispielsweise beträgt der Preis für 150 kg Pappe, Kartons, Kartonagen 75 EUR netto pro Jahr. Das entspricht etwa der Menge von 400 mittleren Versandkartonagen. Nach Ablauf eines jeden Jahres muss für die in Umlauf gebrachten Verpackungen eine Mengenmeldung abgegeben werden. Der Vertrag läuft zunächst über zwei Jahre. Ab dem dritten Jahr erhalten Kunden einen Treuebonus.

Wer größere Mengen an Verpackungen in den Umlauf bringt, kann sich von den Anbietern ein spezifisches Angebot erstellen lassen.



Verbrauchte Verpackungsmaterialien dokumentieren

Der Einsatz der Verpackungsmaterialien sollte ordentlich dokumentiert werden. In den Rechnungen oder Lieferscheinen der meisten Zulieferer von Verpackungsprodukten sind Gewichtsangaben enthalten, mit der ein nahezu lückenloser Nachweis möglich ist. Sind keine Gewichtsangaben vorhanden, so bleibt nur das Wiegen und Hochrechnen übrig, wobei man dann eine Referenzverpackung als Nachweis aufbewahren sollte.



Eine Dokumentation lohnt sich nicht nur für die Meldung der Menge an den Lizenzierungsanbieter. Auch im Falle von Überprüfungen oder bei konkreten rechtlichen Auseinandersetzungen ist man auf jeden Fall im Vorteil, wenn der Verbrauch übersichtlich und nachvollziehbar dokumentiert wurde.



Rechtliches Risiko bei Falschangaben oder fehlender Lizenzierung

Shopbetreiber sollten der Lizenzierung unbedingt nachkommen, da nicht lizenzierte Verpackungen rein rechtlich nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Bei fehlender Lizenzierung können empfindliche Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen und sogar Verbote ausgesprochen werden, die den Versand an Endverbraucher unmöglich machen.




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Kommentare zum Thema

Steffi Berger | 30.09.2015 01:11

Eine Info für alle, die auch ins Ausland versenden: Die Lizenzierung ist abhängig von dem Land, in das die Verpackungen gesendet werden. Wer also z. B. nach Österreich versendet, muss dort einen zusätzlichen (!) Vertrag abschließen. Mehr dazu in einem Video speziell für Online-Händler: https://youtu.be/KNkne5GWpAM



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