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Cookies, Session-Cookies, Tracking-Cookies, Onlineshop und Cookies

Verwendung von Cookies im Onlinehandel

Betreibt man einen Onlineshop, so wird man sich zeitnah mit dem Thema Cookies auseinandersetzen müssen. Viele Shopsysteme ermöglichen die Speicherung der kleinen Textdateien, die sowohl für den Onlinehändler als auch für die Shopbesucher durchaus Vorteile mit sich bringen können. Doch wer Cookies verwendet, sollte sich in die jeweils aktuellen Datenschutzrichtlinien einarbeiten.


Cookies und der Onlinehandel

Was sind Cookies?

Zum Einstieg sei noch einmal kurz erklärt, was Cookies überhaupt sind. Im technischen Sinne sind Cookies kleine Textdateien, die in den jeweiligen Browserverzeichnissen eines lokalen Rechners abgelegt werden. In diesen Textdateien können zahlreiche Informationen stehen, die das Surfen für den Anwender bequemer gestalten, aber auch Daten, mit der sich das Surfverhalten eines Nutzers gut protokollieren lässt.


Cookies spielen heute z.B. für folgende Anwendungen eine Rolle:

  • Speicherung von Zugangs- bzw. Passwortdaten, um beispielsweise ein ständiges Einloggen zu vermeiden
  • Speicherung persönlicher Daten wie Namen, Benutzernamen oder Adressen, um Besucher beim wiederholten Besuch anzusprechen
  • Speicherung persönlicher oder nutzungsbasierter Daten, um Werbung auf Webseiten anwenderbezogen einblenden zu können (Tracking-Cookies)
  • Speicherung individueller Anpassungen des Nutzers, z.B. Schriftgröße oder Hintergrund
  • Speicherung der laufenden Navigation des Nutzers, um bestimmte Funktionen (z.B. gesicherte Bereiche) nutzen können


Cookies für Onlineshops

Cookies (Foto: Luis Escóbar @ fotolia.com)


Viele Cookies besitzen ein Ablaufdatum. Nach Erreichen einer bestimmten Zeit wird es automatisch wieder aus der Browserumgebung gelöscht. Andere Cookies, u.a. Tracking-Cookies bleiben eine lange Zeit gespeichert und werden ggf. nie gelöscht. Hier würde nur das manuelle Löschen des Nutzers dazu führen, dass die Textdateien wieder vom Rechner verschwinden.


Cookies im Onlineshop

Für Webshops spielen Cookies eine nicht unerhebliche Rolle. Viele Shops nutzen beispielsweise Session-Cookies. Diese dienen u.a. dazu, die Navigation des Kunden innerhalb seiner Sitzung zu verfolgen oder Warenkorbinformationen zu speichern. Diese Cookies sind nur temporär. Beendet der Besucher den Browser auf seinem PC oder Smartphone, gehen diese Cookies verloren. Aus Datenschutzsicht sind diese unbedenklich, insofern die Löschung dieser tatsächlich nach Beendigung der Sitzung stattfindet.


Einige Shopsysteme ermöglichen auch die Speicherung von Aktivitätsdaten, um den Kunden bei einem späteren Besuch wiederzuerkennen. Dadurch können beispielsweise bereits eingegebene Formulardaten wiederhergestellt werden. Möglich ist es natürlich auch dem Nutzer spezielle Angebote zu machen. Registriert man in einem Cookie, dass ein Kunde ein Produkt mehrere Male angeklickt hat, so kann man individuelle Rabattaktion ermöglichen.


Da Webcontrolling – also das Analysieren der Besucher auf den eigenen Shopseiten – sehr wichtig für die strategische Planung des Unternehmens ist, verwenden die meisten Shops auch einen Trackinganbieter wie Google Analytics. In den meisten Fällen kommen hier HTTP-Cookies (Tracking-Cookies) zum Einsatz, die es ermöglichen die Aktivitäten des Benutzers zu protokollieren. Auch wenn es sich um Cookies handelt, die nicht vom Shopbetreiber selbst kontrolliert werden können, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.


Cookies im rechtlichen Kontext

Rein rechtlich betrachtet wird die Verwendung, Kennzeichnung und Nutzereinwilligung recht unterschiedlich betrachtet.


Derzeit ist es so, dass die Europäische Union mit der Richtlinie 2009/136/EG (besser bekannt als EU-Cookie-Richtlinie) ein so genanntes Opt-In-Verfahren auferlegt. In dem Fall soll es Pflicht sein, dass der Nutzer einer Website explizit zustimmen muss, ob Cookies genutzt werden dürfen oder nicht.


Auszug aus der Cookie-Richtlinie – Absatz 25
[…]Dienen solche Instrumente, z. B. "Cookies", einem rechtmäßigen Zweck, z. B. der Erleichterung der Bereitstellung von Diensten der Informationsgesellschaft, so sollte deren Einsatz unter der Bedingung zugelassen werden, dass die Nutzer gemäß der Richtlinie 95/46/EG klare und genaue Informationen über den Zweck von Cookies oder ähnlichen Instrumenten erhalten, d. h., der Nutzer muss wissen, dass bestimmte Informationen auf dem von ihm benutzten Endgerät platziert werden. Die Nutzer sollten die Gelegenheit haben, die Speicherung eines Cookies oder eines ähnlichen Instruments in ihrem Endgerät abzulehnen.[…]



Wie sich aus dem Auszug erkennen lässt, ist der Nutzer also auf jedem Endgerät (Desktop, Tablet, Smartphone etc.) darüber zu informieren und nach dessen Erlaubnis zu fragen. Die Einwilligung des Nutzers sollte bedienungsfreundlich sein.


Die EU-Gesetzgebung ist jedoch solange auf wackligen Füßen, bis die Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden. Konkret heißt das: Deutschland muss ein Gesetz schaffen, dass die Cookie-Richtlinie abbildet. Der Knackpunkt ist jedoch, dass diese Umsetzung bisher rein formal ausgeblieben ist. Datenschützer bemerken, dass der Richtlinie unbedingt Folge zu leisten ist. Andere Behörden hingegen sind der Auffassung, dass durch bereits bestehende Telemediengesetz keine Notwendigkeit zu einer Umsetzung bestünde, da die seitens der EU vorgeschriebenen Punkte bereits enthalten sind.


Es gibt zwar seitens der EU derzeit keine konkreten Einwände. Jedoch hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff festgestellt, dass lediglich ein Widerspruchsrecht gestattet wird und keine direkte Einwilligung seitens des Nutzers erfolgt.


Trotz der nicht ganz durchsichtigen Rechtslage, müssen Shopbetreiber Ihre Kunden und Besucher darüber informieren,

  • ob Cookies verwendet werden,
  • ob und wie das Tracking der Besucher erfolgt.


Jeder Nutzer muss darüber hinaus die Möglichkeit haben, der Verwendung des Tracking zu widersprechen. Wird dem Tracking nicht widersprochen, so muss dieses anonymisiert erfolgen. Anonymisiert heißt in dem Fall, dass keine direkten persönlichen Daten – zu den auch IP-Adressen gehören – gespeichert werden dürfen.


Kundeninformation bei Verwendung von Cookies

Insofern Sie ein Webtrackingtool verwenden oder Ihr Shopsystem konkret Cookies über das Nutzerverhalten sammelt und speichert, so sollten Sie Ihre Kunden zwingend darüber informieren und das Recht zum Widerspruch geben.


Viele Shopbetreiber blenden in ihrem Shop im oberen oder unteren Bereich hierfür einen Bereich ein, in dem der Besucher explizit der Nutzung von Cookies zustimmen kann. Gleichzeitig ist häufig ein Link enthalten, der erklärt, weshalb und wie Cookies verwendet werden. Um unsichere Rechtslagen zu entgehen und um eventuelle Abmahnungen zu vermeiden, empfehlen wir einen solchen Zustimmungsbereich in den Onlineshop zu integrieren.


Die meisten modernen Shopsysteme bieten hierfür bestimmte Module an, die sanft und problemlos ins jeweilige Template integrieren lassen.


Eine Anmerkung noch zum Schluss: Halten Sie Ihre Kunden nicht für dumm und verkaufen Sie Ihnen Cookies als den heiligen Kral. Es gibt einige Shopbetreiber, die in ihren Cookie-Informationen erwähnen, dass Cookies die Sicherheit erhöhen und die Privatsphäre damit besser geschützt ist. Das ist natürlich Unsinn, das unter Umständen sogar eine Verbrauchertäuschung darstellt.



Hinweis zur rechtlichen Situation: Die hier beschriebenen rechtlichen Details stellen nur aufbereitete Informationen dar, für dessen Richtigkeit nicht garantiert werden kann. Um für Ihren Shop eine fachlich versierte Rechtsbasis zu erhalten, sollten Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden, der sich mit Internetrecht bzw. Datenschutz auskennt.



Weiterführende Links:
EU-Richtlinie 2009/136/EG


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