Rechtssicherheit
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Rücksendekosten, Retourenkosten, Verbrauchrecht, Widerrufsrecht

Rücksendekosten – Wie sich deutsche Onlineshops aufstellen

Das neue Verbraucherrecht ist seit dem 13.06.2014 in Kraft getreten. Betreiber eines Onlineshops mussten das rechtlich vorgeschriebene Widerrufsrecht anpassen und gleichzeitig klären, wie sie die Problematik bezüglich der Rücksendekosten lösen wollen. In unserer kleinen Ministudie interessierte uns, ob Shopbetreiber die Rücksendekosten selber tragen oder an ihre Kunden weitergeben und ob es erhebliche branchenspezifische Unterschiede gibt.


Umsetzung des neuen Verbraucherrechts - Ministudie

Hintergrund

Seit dem 13.06.2014 gilt die neue EU-Verbraucherrechtlinie. Hierbei fallen das alte Rückgaberecht sowie das alte Widerrufsrecht weg. Shopbetreiber müssen anhand bestimmter Textbausteine eine neue Widerrufsbelehrung erstellen und diese im Onlineshop entsprechend kenntlich machen. Onlinehändler mussten dabei u.a. entscheiden, ob Sie die Rücksendekosten vollständig selber tragen, nur unter bestimmten Bedingungen tragen oder ob die Kosten vollständig vom Kunden getragen werden sollen.


Datenbasis und Zielstellung

In unserer Ministudie haben wir 200 Onlinehändler untersucht, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und Produkte innerhalb Deutschlands versenden. Hier interessierte uns im Besonderen, wie diese Onlineshops das neue Verbraucherrecht umgesetzt haben. Im konkreten haben wir uns folgende Fragen gestellt:


  • Wurde das neue Verbraucherrecht überhaupt umgesetzt?
  • Wer trägt die Kosten der Rücksendung?
  • Gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Branchen?
    Hier haben wir jeweils 50 Onlineshops aus den Branchen Mode/Textilien, Elektronik und Camping/Outdoor untersucht.
  • Gibt es Unterschiede in der Umsetzung des Verbraucherrechts nach jeweiliger Rechtsform?
    (d.h. tragen Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG eher die Rücksendekosten als Einzelunternehmer oder kleine Personengesellschaften wie GbR)

Die Auswahl der Shops erfolgte zufällig.


Ergebnisse zur neuen Verbraucherrechtlinie

Umsetzung der neuen Verbrauchrechtlinie

Von den 200 untersuchten Onlineshops arbeiten 26 Unternehmen noch mit dem veralteten Verbraucherrecht. 21 Shops nutzten hierbei das alte Widerrufsrecht, 5 das Rückgaberecht. 4 Onlineshops haben zu unserem Erstaunen gar keine Angaben zum Verbraucherrecht getroffen.


Im Ergebnis bedeutet dies: 15 Prozent der Onlineshops machten fehlerhafte Angaben zum Verbraucherrecht. In Anbetracht der Tatsache, dass das neue Verbraucherrecht bereits seit mehr als zwei Wochen umgesetzt sein müsste, ist diese Zahl unserer Meinung nach relativ hoch. Knapp 48 Prozent dieser Unternehmen waren übrigens Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).


Wer trägt die Kosten der Rücksendung?

Bei der Frage, wer die Rücksendekosten trägt, konnten einige interessante Beobachtungen gemacht werden. Rund 32 Prozent der Shops nehmen die Rücksendekosten vollständig auf sich. Insgesamt ist diese Zahl deutlich weniger, als wir eigentlich erwartet hatten. Wir gingen davon aus, dass knapp die Hälfte der Händler aus Servicegründen die Rücksendekosten einpreisen bzw. übernehmen würden.


Etwa 12 Prozent nehmen diese nur auf sich, wenn ein bestimmter Warenkorbwert erreicht wurde. In der Regel orientierte sich dieser Wert bei den 40 EUR, die noch im alten Widerrufsrecht vorgeschrieben waren. Ein Onlinehändler hatte 25 EUR als Minimumwert angegeben. Damit lässt sich formulieren, dass 44 Prozent der hier untersuchten Onlinehändler, die Kosten vollständig oder unter bestimmten Bedingungen übernehmen.


Knapp 41 Prozent der Shops bürden ihren Kunden die Rücksendekosten vollständig auf. Bei den restlichen 15 Prozent konnten keine Aussagen getroffen werden, da sie das neue Verbraucherrecht nicht umsetzten bzw. kein Widerrufsrecht angegeben haben.




Gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Branchen?

Wir wollten wissen, ob es in den einzelnen Branchen erhebliche Unterschiede in der Ausübung des Widerrufrechts gibt. Wir haben die Branchen Mode, Elektronik und Outdoor gegenübergestellt und auch hier interessante Ergebnisse zu präsentieren.


Im hart umkämpften Modebereich übernehmen etwa 51 Prozent alle Rücksendekosten ohne Bedingungen. Weitere 17 Prozent übernehmen diese, wenn ein bestimmter Warenkorbwert erreicht wurde. Lediglich 18 Prozent übertragen die Rücksendekosten an ihre Kunden.


Im krassen Gegensatz zur Modebranche steht der Outdoor-Bereich. Genau 60 Prozent aller untersuchten Onlineshops im Bereich Outdoor und Camping lassen sich die Rücksendekosten vom Kunden bezahlen. Gerademal 18 Prozent übernehmen die Kosten vollständig, weitere 8 Prozent nur unter bestimmten Bedingungen.


Der Bereich Elektronik nimmt nahezu eine Mittelstellung im Vergleich zu den beiden anderen Branchen ein. 28 Prozent aller Onlineshops im Bereich Elektronik übernehmen die Rücksendekosten vollständig, 17 Prozent nur unter Bedingungen. Bei 42 Prozent hingegen, müssen die Kunden die Kosten im Falle eines Widerrufs zahlen.




Fazit: Ob und unter welchen Bedingungen die Rücksendekosten seitens der Händler getragen werden, hängt scheinbar sehr stark von der jeweiligen Branche ab. Interessant wäre hier eine Gegenüberstellung nach Retourenquote und Retourenkosten. Beispielsweise hat der Modebereich zwar eine hohe Retourenquote, allerdings dürften die tatsächlichen Kosten der Rücksendung meist niedriger sein, als z.B. bei sperrigen oder anfälligen Campingartikeln. Weitere Faktoren, die die Rücksendekosten beeinflussen sind die tatsächlichen Verpackungskosten und natürlich der Spielraum, der durch die jeweilige Gewinnmarge erzielt werden kann.


Gibt es Unterschiede in der Umsetzung des Verbraucherrechts nach jeweiliger Rechtsform?

Im letzten Teil unserer Ministudie wollten wir wissen, ob die Rechtsform einen Einfluss darauf hat, wer die Kosten für die Retouren übernimmt. Um eine Auswertung zu treffen haben wir die Ergebnisse von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) zusammengefasst und mit den Ergebnissen von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und GmbH & Co. KG verglichen.


Hierzu konnten wir die Ergebnisse wie folgt zusammenfassen:

KostenübernehmerEU/PGKapG/GKG
Händler, uneingeschränkt16,4 %39,2 %
Händler, eingeschränkt14,9 %13,1 %
Kunde55,3 %36,1 %
altes Widerrufsrecht13,4 %11,6 %
EU/PG = Einzelunternehmer/Personengesellschaften
KapG/GKG = Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs

Fazit und Zusammenfassung

Ob und unter welchen Bedingungen Shopbetreiber die Rücksendekosten selber tragen hängt stark von der jeweiligen Branche und mit der Größe des Unternehmens bzw. gewählten Rechtsform zusammen. Eine allgemeine und branchenübergreifende Aussage ist auf Grund der großen Spannweite innerhalb der einzelnen Branchen kritisch zu hinterfragen.


Unsere Untersuchung werden wir in Zukunft erweitern. Vorrangig werden wir weitere Branchen aufnehmen, um ein allgemeineres Bild zeichnen zu können.



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