Finanzen und Steuern
von
onlineshop-basics

Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer

Steuern als Online-Shop-Betreiber

Wenn Sie Ihren Online-Shop aufgebaut haben und dem Start nichts mehr im Weg steht, dann sollten Sie sich zumindest einführungsweise mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt haben. Steuern gehören sicherlich zu den leidigsten Themen für Unternehmer, da die Bearbeitung der Steuerformalitäten zusätzlichen Zeitaufwand beansprucht und mitunter auch zusätzlich Geld durch einen Buchhalter oder Steuerberater kostet.



Doch wer selbständig ist, muss sich zwangsläufig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Falsch ausgefüllte Steuerformulare können bei einer Betriebsprüfung für böse Überraschungen in Form von Steuernachzahlungen sorgen. Andererseits führt die Unkenntnis über buchhalterische und steuerliche Sachverhalte auch dazu, dass viel Geld an den Staat verschenkt werden kann. Daher sollten Sie dem Thema Steuern und Buchhaltung eine sehr gewichtige Rolle zuschreiben.



Wenn für Sie das Thema Steuern von vornherein ein rotes Tuch ist, um das Sie sich so wenig wie möglich kümmern möchten, so ist das Aufsuchen eines Steuerberaters definitiv sinnvoll.



In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die für Selbständige wichtigsten Steuerarten. Bitte bedenken Sie, dass die genannten Beispiele keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und nur der Verdeutlichung dienen.

Übersicht über die Steuerarten


Ihre zu entrichtenden Steuern orientieren sich nach der Rechtsform Ihres Unternehmens und natürlich nach den Einnahmen, die innerhalb eines Geschäftsjahres erzielt wurden. Unabhängig davon, ob Sie eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gegründet haben, fallen folgende Steuern an:



  • Umsatzsteuer

  • Gewerbesteuer

  • Einkommenssteuer


Bei Kapitalgesellschaften, also z.B. UG oder GmbH, fällt zudem noch die Körperschaftssteuer an.







Umsatzsteuer


Insofern Sie kein Kleinunternehmer sind, sind Sie verpflichtet am Ende eines Monats oder Quartals eine so genannte Voranmeldung zur Umsatzsteuer abzugeben. Die Umsatzsteuer umfasst dabei einerseits die von Ihnen gezahlten Mehrwertsteuerbeträge, die Sie z.B. beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen. Diese Art der Umsatzsteuer wird auch als Vorsteuer bezeichnet, da Sie die Steuer zwar zunächst an Ihren Lieferanten zahlen, jedoch bei der nächsten Voranmeldung wieder vom Finanzamt zurückerhalten. Ihren Kunden müssen Sie die Mehrwertsteuer (mit Ausnahme von Kleinunternehmern) ebenfalls ausweisen. Die Mehrwertsteuerbeträge, die Ihre Kunden an Sie überweisen, müssen Sie selbstverständlich ans Finanzamt abführen.



Welche Rechnungen für Sie im Zeitabschnitt relevant sind, hängt davon ab, ob Sie die Soll- oder Ist-Versteuerung bei Ihrer Anmeldung beim Finanzamt gewählt haben (Stichwort: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Die Pflicht zur Soll-Versteuerung haben Sie jedoch in jedem Fall, wenn Ihre Umsätze im Jahr 500.000 EUR übersteigen.


Bei der Ist-Versteuerung sind immer nur die tatsächlich gezahlten Rechnungen oder erhaltenen Zahlungen relevant. Das bedeutet, Sie führen z.B. die Mehrwertsteuer erst dann ab, wenn der Kunde auch tatsächlich bezahlt hat.



Bei der Soll-Versteuerung hingegen wird die Umsatzsteuer bereits dann fällig, wenn ein Kunde in Ihrem Online-Shop bestellt und Sie eine Rechnung schreiben, ohne dass Sie Geld dabei von Ihrem Kunden erhalten haben müssen. Rechnungen die Sie erhalten, können Sie dann natürlich auch zu dem Zeitpunkt geltend machen, wenn Sie sie erhalten (und nicht erst, wenn Sie sie bezahlen).



Zur Erstellung Ihrer Umsatzsteuererklärung müssen Sie Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnung für den jeweiligen Zeitabschnitt zusammenfassen und entsprechend buchen. Wir empfehlen Ihnen von Anfang an eine Buchhaltungssoftware zu verwenden, die die jeweiligen Buchungskategorien enthalten und mit der Sie Ihre Umsatzsteuererklärung gleich automatisch erstellen lassen können. Das spart Ihnen, gerade wenn Sie viele Rechnungen im Monat schreiben und erhalten, enorm viel Zeit und mindert die Fehleranfälligkeit von selbstverfassten Excel-Tabellen.


Gewerbesteuer


Die Gewerbesteuer ist eine von den Gemeinden erhobene Steuer, die auf den Gewinn bzw. Gewerbeertrag des Unternehmens zu entrichten ist. Zu beachten ist, dass ein Freibetrag von 24.500 EUR gilt, d.h. alle Einkünfte unter diesem Freibetrag sind gewerbesteuerfrei. Dieser Freibetrag gilt jedoch nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro die Steuer.


Falls Sie gewerbesteuerpflichtig sind, so sind zwei Komponenten für die Berechnung wichtig: die einheitliche Steuermesszahl in Höhe von 3,5 % sowie der Gewerbesteuerhebesatz, der jeweils von den Gemeinden festgelegt wird und zwischen 200 und 500 Prozent liegt. Bei sehr hohen Gewerbeerträgen spielt der Standort daher eine sehr entscheidende Rolle für den Nachsteuergewinn. Für einen Standort bei dem der Gewerbesteuerhebesatz 400 Prozent beträgt, würden Sie bei einem Gewerbesteuerertrag von 50.000 EUR eine Gewerbesteuer von 3.570 EUR bezahlen (ohne Berücksichtigung auf Kürzungsbeträge oder Hinzurechnungsbeträge). Bei einem Standort, der eine Gewerbesteuer von 200 Prozent hat beträgt die zu zahlende Gewerbesteuer dann nur noch 1.785 EUR.



Einkommenssteuer


Die Einkommenssteuer ist keine Steuer, der nur Selbständige ausgesetzt sind, sondern jeder der mehr verdient als der für das jeweilige Jahr festgesetzte Einkommenssteuerfreibetrag (2013: 8.130 EUR, 2014: 8.354 EUR). Für einen Arbeitnehmer berechnet sich die Einkommenssteuer aus dem Brutto-Verdienst, die der Arbeitgeber als Lohnsteuer jeden Monat ans Finanzamt abführen muss. Damit ist der Arbeitnehmer im Groben aus dem Schneider und muss dem Finanzamt nur noch seine elektronischen Lohnbelege vorweisen.


Als Selbständiger sind Sie allerdings selbst verpflichtet Ihre Einkommenssteuer zu erklären und abzuführen. Als Einkommen wird dabei Ihr Gewinn nach Abgeltung der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bezeichnet. Wenn Sie Gewerbesteuer zu entrichten haben, so können Sie einen großen Teil davon auch für Ihre Einkommenssteuer geltend machen.



Die meisten Selbständigen zahlen daher erst Einkommenssteuer im folgenden Jahr ? und zwar alles auf einmal. Wer hier nicht sorgsam mit seinem Geld umgeht und Rücklagen für die Steuer schafft, kann durchaus finanzielle Probleme bekommen. Wenn Sie z.B. merken, dass Ihre Einkünfte deutlich über Ihren Erwartungen liegen, so ist es sinnvoll beim Finanzamt Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer zu zahlen. Liegt Ihr Gewinn z.B. bei 20.000 EUR im letzten Jahr, so beträgt die zu zahlende Einkommenssteuer 2.677 EUR (2013; Einzelveranlagung).






Körperschaftssteuer


Körperschaftssteuern betreffen vor allem Unternehmen, die eine Kapitalgesellschaft gebildet haben. Darunter zählen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmensgesellschaften (UG), Aktiengesellschaften (AG) sowie Limiteds (Ltd). Das heißt, wenn Sie einen Online-Shop gründen möchten und eine GmbH oder UG als Rechtform wählen, so fällt neben der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer noch eine weitere Steuerart an. Die Körperschaftssteuer ist salopp formuliert die Einkommenssteuer des Unternehmens, da diese als juristische Person angesehen wird.


Der Körperschaftssteuersatz in Deutschland beträgt derzeit 15 Prozent. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer bei natürlichen Personen gibt es bei der Körperschaftssteuer keine Progression. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Körperschaftssteuergesetz.



Buchempfehlung
Im Buch Der neue Onlinehandel werden interessante Zukunftstrends und Geschäftsmodelle auf über 473 Seiten vorgestellt. Der neue Onlinehandel
Weitere Details zum Buch

Kommentare zum Thema

Frieder M | 01.10.2013 07:58

Vielen Dank für die Übersicht hat mir sehr geholfen, einen Überblick zu bekommen. Ich werde wohl dennoch auf einen Steuerberater setzen, da ich glaube, dass mir das Einlernen viel zu viel Zeit kosten wird und ich Fehler nach Möglichkeit vermeiden will.



Kommentar verfassen

Shopsysteme vorgestellt

Wer einen Onlineshop erstellen will, braucht auch ein passendes Shopsystem. Wir helfen bei der Auswahl der passenden Shopsoftware und stellen die bekanntesten kurz vor.

Buchempfehlung
Das Buch bietet einen umfassenden Überblick über alle relevanten Schritte und Prozesse, die beim Betrieb eines Onlineshops zu beachten sind. Hanbduch für Onlineshop-Betreiber
Weitere Details zum Buch