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Mahnung, Zahungsausfall, Säumige Kunden, Mahnverfahren, Inkasso

Säumige Kunden – Mahnungen im Onlineshop-Betrieb

Im Onlinehandel und allgemein im Versandhandel besteht immer wieder das Problem, das Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen. Auch wenn bestimmte Zahlungsarten das Risiko überhaupt einen säumigen Kunden zu erwischen reduzieren können, so lässt sich das Risiko in den seltensten Fällen ganz ausschalten. Es können immer wieder Situationen auftreten, die zum temporären oder dauerhaften Zahlungsausfall führen können. Die Folge sind Umsatzverluste, höhere Betriebsausgaben und erhöhter zeitlicher Aufwand. Für Onlinehändler ist es daher wichtig, einige Grundlagen im Mahnwesen zu kennen und wissen, wie gegen säumige Kunden vorgegangen werden kann.


Zahlungsausfälle im Onlinehandel

Gründe für Zahlungsausfälle

Es kann mehrere Gründe haben, weswegen Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen. Die Palette reicht hier vom Versehen über Faulheit bis hin zum Betrug. Bezogen auf die Zahlungsart treten die meisten Zahlungsausfälle bei Rechnungen auf. Logischerweise stellt der Kauf auf Rechnung für den Kunden die risikoärmste und für den Shopbetreiber die risikoreichste Zahlungsart dar. Da der Kauf auf Rechnung jedoch auch starke Umsatzsteigerungen verspricht, nutzen heute schon etwa 48 Prozent der Onlineshops diese Zahlungsart, mit steigender Tendenz.


Möglich können Zahlungsausfälle jedoch auch bei den Zahlungsarten Lastschrift und sogar Kreditkarte sein. Hier kann es sein, dass die geforderten Beträge bei Abbuchung vom Kundenkonto aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht abgebucht werden konnten.


Die rechtliche Situation

Der Normalfall ist, dass Rechnungen eine bestimmte Zahlungsfrist erhalten, bis zu dem der Kunde den geforderten Betrag bezahlen kann. Bei einem Zahlungsausfall sind zunächst die Begriffe Fälligkeit und Verzug zu unterscheiden. Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, bis zu dem der Kunde Zeit hat die ausstehende Forderung dem Onlinehändler zu überweisen. Grundsätzlich befindet sich ein Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht automatisch im Verzug.


Der Verzug oder Zahlungsverzug meint jenen Sachverhalt, der eintritt, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem mündlichen Kaufvertrag nicht fristgemäß nachkommt. Rechtlich wird der Verzug im BGB unter § 286 beschrieben. Um einen säumigen Kunden in Verzug zu setzen gibt es mehrere Möglichkeiten. Der häufigste Fall ist, dass der Kunde durch Zustellung einer Mahnung, die eine Aufforderung zur Zahlung des bereits fälligen Betrags ist, in Verzug gesetzt wird. Aber auch ohne Mahnung können Kunden in Verzug gesetzt werden. Dies kann z.B. durch Nennung eines konkreten Datums auf der Rechnung sein. Kann eine Rechnung z.B. bis 15.11.2013 bezahlt werden, so befindet sich der Kunde bei Nichtzahlung ab dem 16.11.2013 im Verzug.


Wichtig sind diese Begrifflichkeiten vor allem dann, wenn nach erfolglosem Versenden mehrerer Mahnungen immer noch keine Zahlung geleistet wurde und ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt werden soll.


Maßnahmen gegen säumige Kunden

Für einen Onlineshop-Betreiber gibt es mehrere Möglichkeiten, das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren sowie ausstehende Zahlungen vom Kunden einzufordern.




Die freundliche Mahnung

Wird im Onlineshop Kauf auf Rechnung angeboten, kann es vorkommen, dass Kunden die Zahlungsfrist schlicht und einfach vergessen. In vielen Fällen genügt eine freundliche Mahnung, um den Kunden an die Rechnung zu erinnern. Ob Mahnkosten oder weitere Aufwendungen auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden, hängt vom Betreiber des Onlineshops ab. Viele Onlinehändler sind bei der ersten Mahnung eher nachgiebig und berechnen keine weiteren Zusatzkosten.




Wer seinen Kunden dennoch Mahnkosten berechnen möchte, muss jedoch einige Sachen beachten. Grundsätzlich sollten Mahnkosten nach tatsächlichem Aufwand und nicht willkürlich festgelegt werden. Es existieren so genannte Obergrenzen für diese Kosten, die je nach Bundesland bzw. Regierungsbezirk unterschiedlich ausfallen. Zu beachten ist jedoch, dass überhöhte Mahnkosten bei der ersten Mahnung dazu führen können, dass mühsam erworbene Stammkunden dem Onlineshop den Rücken kehren.


Der gerichtliche Mahnbescheid

Helfen Mahnungen des Händlers nicht und bleiben vom Kunden auch ohne Antwort, so müssen weitere Schritte unternommen werden, um die berechtigte Forderung einzutreiben. Neben dem Inkassoverfahren gibt es hier den gerichtlichen Mahnbescheid. Wer das gerichtliche Mahnverfahren nutzen möchte, muss zunächst beim zuständigen Amtsgericht einen so genannten Mahnbescheid beantragen.


Nach Erhalt dieses Bescheids, hat der Kunde eine Frist von zwei Wochen, um die Schulden sowie Verzugszinsen und die Mahn- und Gerichtskosten zu bezahlen. Zahlt der Kunde auch innerhalb dieser Frist nicht, kann der Shopbetreiber einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch hier hat der Kunde nach Erhalt wiederum zwei Wochen Zeit, um die fälligen Schulden nebst aller Kosten zu überweisen. Ist auch dies erfolglos hat der Gläubiger einen so genannten vollstreckbaren Titel mit dem er die Zwangsvollstreckung beantragen kann. Durch die Zwangsvollstreckung ist ein Gerichtsvollzieher bevollmächtigt, die ausstehenden Schulden durch Pfändung und Zwangsversteigerung einzutreiben.


Je nach wirtschaftlicher Situation des Kunden kann jedoch auch die Zwangsvollstreckung erfolglos sein, wodurch der Onlinehändler die eidesstattliche Versicherung beantragen kann. Durch diese muss der Schuldner sämtliche Vermögensverhältnisse unter Eidesstatt darlegen. Je nach Lage erhält der Händler dann Geld aus Zwangsvollstreckung. Im schlimmsten Fall gibt der Schuldner jedoch keine eidesstattliche Versicherung ab, wodurch er in Beugehaft genommen werden kann.




Inkasso-Unternehmen

Recht wirkungsvoll bei der Eintreibung ausbleibender Rechnungen stellt die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens dar. Dieses Unternehmen wird beauftragt, die ausstehenden Forderungen einzutreiben und den Kontakt mit dem Schuldner aufzunehmen. Der Kunde muss dem Inkassounternehmen neben dem Rechnungsbetrag dann auch die Inkassokosten bezahlen.


Grundlegend gibt es zwei Arten von Inkassogeschäften, die der Händler mit dem Inkassounternehmen durchführen kann. Bei der ersten Variante beauftragt der Händler das Inkassobüro die Schulden beim Kunden einzutreiben, wobei der Händler dem Inkassobüro eine Vollmacht ausstellt und dieses im Namen des Händlers auch weitere Schritte wie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten kann. Bei der zweiten Variante verkauft der Händler dem Inkassounternehmen die Forderung, wobei das Risiko der Nichtzahlung an das Inkassobüro abgetreten wird. Im Onlinehandel ist die erste Variante die übliche.


Risikominimierung durch Payment-Anbieter

Das Risiko vor Zahlungsausfall lässt sich auch durch die Nutzung bestimmter Payment-Anbieter minimieren. Während eines Kaufs wird zwar der Kauf auf Rechnung angeboten, die Rechnung selbst wird jedoch von einem dritten Unternehmen (z.B: Billpay, Billsafe, Payrate, Paymorrow) eingetrieben. Der Händler zahlt diesem Anbieter dann für jede Bestellung mit dieser Zahlungsart eine transaktionsgebundene Gebühr, die durchaus 6 Prozent betragen kann. Zusätzlich muss mit einer monatlichen Gebühr gerechnet werden.


Hier muss jeder Händler gut überlegen, ob die Umsatzeinbußen durch nicht-bezahlte Rechnungen höher sind, als die Kosten durch einen solchen Zahlungsanbieter.


Kundenauskünfte und Bonitätsdaten

Auch Kundenauskünfte können die Risiken minimieren. Bestimmte Shopsysteme akzeptieren den Einbau von Modulen, mit der geprüft werden kann, ob ein Kunde Bonität hat oder nicht. Selbstverständlich fallen auch bei diesen Services Gebühren an. Zu beachten ist jedoch, dass der Kunde einer solchen Bonitätsauskunft unbedingt einwilligen muss, da sonst rechtliche Risiken bestehen.


Weiterführende Literatur und Weblinks


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Kommentare zum Thema

Hans Lemberdt | 10.12.2014 03:14

Das Problem mit Rechnungszahlung zieht sich ja wie ein roter Faden durch den Internethandel. Genau das was hier beschrieben wurde konnte ich bei meinen Klienten auch beobachten. Da ich im SEO/SEM Bereich tätig bin und meinen Kunden auch hin und wieder fertige Onlinelösungen, in den meisten Fällen Shops, anbiete bin des öfteren mal darauf angesprochen wurden. Hab mich dann in das Thema eingelesen und den Kunden dann empfohlen keinen Kauf auf Rechnung anzubieten wenn der Kunde ein Erstbesteller ist. Hat sich dann aber heraus gestellt das die Betrüger gerne mal vorher eine legitime Testbestellung ausführen mit einer anderen Bezahlmethode und allgemein auch nicht auf den Kopf gefallen sind. Dann bin ich auf einen Betrugspräventionsdienst (http://fraud.agency) gestoßen und hab einen Kunden empfohlen den mal zu testen. Mit dem Ergebnis war er absolut zufrieden. Umsatz ist gestiegen weil er wieder Erstkunden Rechnungskauf anbieten konnte und die Betrüger wurden zum großen Teil als solche erkannt und Ihnen wurden nur sichere Bezahlmethoden angeboten was den Zahlungsausfall verringert hat, somit hat sich die Investition von Anfang an für ihn rentiert. Ich bin auch der Meinung das sobald die Betrüger merken das sich etwas geändert hat bzw. das es nicht mehr funktioniert auch in Zukunft die Betrugsversuche ganz drastisch reduziert werden. Keine Ahnung ob die sich da Absprechen oder ob das organisierte Banden sind aber es hat zumindest den Anschein. Ich bin dann dazu übergegangen meinen Neukunden die einen fertigen Shop von mir kaufen oder mich darauf ansprechen diesen Dienst zu empfehlen. Theoretisch könnte man noch andere Sachen machen wie Bonitätscheck und Inkasso, das muss man dann auf ihrer Seite enstsprechend konfigurieren. Ich kann nur empfehlen sich die Seite mal anzuschauen wenn man Probleme mit Betrug oder Zahlungsausfall hat.



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