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Rechtsform Onlineshop, Unternehmensform, GmbH, GbR, oHG, UG

Onlineshop und Rechtsform – Übersicht und Auswahl

Werdende und wachsende Onlineshop-Betreiber müssen sich zwangsläufig mit der Wahl der Rechtsform befassen. Diese sollte keinesfalls aus einer Laune oder aus Unwissenheit heraus gewählt werden, da unter Umständen große Nachteile zu erwarten sind. Ob Einzelunternehmen, GmbH, Limited oder ein anderes Konstrukt in Frage kommt, kann durch sorgfältige Abwägung der Besteuerung, des organisatorischen Aufwands und des gewollten Risikos entschieden werden.

Überlegungen zur Wahl der Rechtsform

Typische Kriterien zur Auswahl

Wer einen Onlineshop besitzt, geht einer gewerblichen Tätigkeit nach und muss entscheiden, welche Rechtsform gewählt werden soll. Die Wahl der Rechtsform richtet sich nach vielen Kriterien,die jeweils sorgsam abgewägt werden sollten. Solche Kriterien können beispielsweise sein:

  • Anzahl der Gesellschafter
  • Besteuerung
  • zur Verfügung stehendes Eigenkapital
  • Steuern
  • Grad der Entscheidungsbefugnis
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Ansehen der Rechtsform
  • Haftungsrisiko


Selbstverständlich können noch viele andere und individuelle Kriterien die Wahl der Rechtsform beeinflussen. Die Wahl kann z.B. auch davon abhängen, wie flexibel ein Unternehmen reagieren soll, welche Nachfolgeregelungen für ein Unternehmen gelten soll oder ob schnell und unkompliziert neue Investoren an Bord geholt werden können.


Steuerliche und rechtliche Beratung

Innerhalb dieses Artikels können wir lediglich eine kurze Gegenüberstellung der Rechtsformen geben. Shopgründer und Shopbetreiber, die von einer zu einer anderen Rechtsform optieren wollen, sei bei sachlicher Unkenntnis empfohlen, Hilfe bei einem Steuerberater oder Unternehmensberater einzuholen. Bitte bedenken Sie, dass wir mit diesem Artikel keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten.


Rechtsformen bei Onlineshops

Im Rahmen unserer Ecommerce-Studie 2013 haben wir mehr als 1.000 Onlineshops nach verschiedenen Kriterien untersucht. Unter anderen wollten wir dabei wissen, welche die am häufigsten gewählten Rechtsformen waren.




Die häufigsten Rechtsformen im deutschen Onlinehandel sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (39 %) sowie die Einzelunternehmung (33 %). Teilt man die Rechtsformen nach Art der Unternehmung (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft) ein, so überwiegen die Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, Ltd) mit knapp 44,7 % gefolgt von den Einzelunternehmen (40 %). Personengesellschaften (GbR, KG, oHG, GmbH & Co. KG) sind mit knapp 15 % eher selten vertreten.


Übersicht über Rechtsformen




Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen dürfte wohl die einfachste Unternehmensform darstellen. Die Anmeldung erfordert lediglich die Abgabe eines Formulars zur Anmeldung eines Unternehmens beim Finanzamt sowie den jeweiligen Gewerbeschein. Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht erforderlich.


Unter Shopbetreibern ist das Einzelunternehmen sehr beliebt, da die Anmeldeformalitäten und der buchhalterische Aufwand zu Beginn im Gegensatz zu anderen Rechtsformen verhältnismäßig einfach sind. Die Unternehmensform gilt als sehr flexibel, da Unternehmensentscheidungen schnell und frei getätigt werden können. Als Nachteil gilt die so genannte unbeschränkte Haftung, bei der der Unternehmer für alle finanziellen Risiken im vollen Umfang mit seinem Privatvermögen haftet.


Im Hinterkopf behalten muss man auch, dass der buchhalterische Aufwand bei bestimmten Obergrenzen zunimmt. Ab 50.000 EUR Gewinn bzw. 500.000 EUR Umsatz ist man zur doppelten Buchführung bzw. zur Bilanzierung verpflichtet. Außerdem gilt ab einem Umsatz von 500.000 EUR die Soll-Versteuerung, bei der u.a. die Umsatzsteuerlast nicht mehr nach tatsächlichem Geldeingang sondern nach gestellter Rechnung erfolgt. Ab einem Gewinn in Höhe von 24.500 (2014) ist der gewerblich tätige Einzelunternehmer zudem gewerbesteuerpflichtig.


eingetragener Kaufmann (e.K.)

Unternehmen, die gewerbsmäßigen Handel betreiben und eine gewisse betriebliche Größe erreicht haben, sind zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Hat ein Einzelunternehmer mehr als 250.000 EUR Umsatz oder mehr als 5 Mitarbeiter, so liegt eine solche betriebliche Größe vor.


Eine Eintragung ins Handelsregister kann auch freiwillig erfolgen. Eine Bilanz hat nur dann zu erfolgen, wenn mehr als 500.000 EUR Umsatz bzw. mehr als 50.000 EUR Gewinn vereinnahmt wurden. Eingetragene Kaufmänner und Kauffrauen haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.


Gründungen als eingetragener Kaufmann werden nur selten vorgenommen. Sie erfolgen meist im Zuge des organischen Wachstums eines Einzelunternehmers.


Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch kurz BGB-Gesellschaft genannt, dürfte die einfachste Personengesellschaft darstellen, für dessen Gründung mindestens zwei Gesellschafter notwendig sind. Die Formalitäten bei der Gründung sind zunächst auf die Anmeldung einer Personengesellschaft beim Finanzamt beschränkt. Da der Betrieb des Onlineshops eine gewerbepflichtige Tätigkeit ist, hat jeder Gesellschafter dann noch zusätzlich eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt abzugeben. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich.


In jedem Fall sollten die Gesellschafter einen Gesellschaftervertrag abschließen, der z.B. Geschäftszweck, Zuständigkeiten, Austrittsklauseln, Gewinnanteile und Kapitaleinlagen regelt.


Steuerlich und buchhalterisch gelten für GbRs die gleichen Punkte wie für Einzelunternehmer. Als zusätzlicher Aufwand ist nach einem abgelaufenen Geschäftsjahr eine getrennte Ermittlung der Gewinnanteile pro Gesellschafter dem Finanzamt mitzuteilen.


GbRs sind vor allem bei Gründern beliebt, die schnell und einfach eine Gesellschaft gründen wollen. Auch hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass jeder Gesellschafter im vollen Umfang mit seinem Privatkapital haftet. Auch kann sich eine GbR nicht als Firma bezeichnen, da sie per se keine kaufmännische Funktion hat. Shopbetreiber, die als GbR auftreten, sind sozusagen zwei Einzelunternehmer, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.


GbRs die mehr als 250.000 EUR Umsatz haben, mehr als 5 Angestellte beschäftigen und ein Betriebsvermögen von mehr als 125.000 EUR besitzen, werden automatisch zur offenen Handelsgesellschaft (oHG).


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH gilt für viele Unternehmer als bevorzugte Unternehmensform. Sie hat eine große Bekanntheit, genießt Reputation und hat als so genannte Kapitalgesellschaft viele Vorteile. Der entscheidende Vorteil ist sicherlich die Haftungsbeschränkung, die sich hier auf das Gesellschaftsvermögen bezieht. In dem Fall haften die Gesellschafter also nicht persönlich, wodurch das persönliche finanzielle Risiko deutlich minimiert werden kann. Ebenso können die auszuhandelnden Gesellschafterverträge sehr flexibel gestaltet werden kann, so dass weitere Geschäftsführer mit deutlich geringerem persönlichem Aufwand bestellt werden können.


Im Onlinehandel ist die GmbH vor allem für Unternehmen, die ein hohes Haftungsrisiko haben oder über Kredite mit Banken verhandeln wollen, vorteilhaft. Soll das Unternehmen später auch eventuell verkauft werden, ist eine Abwicklung einfacher zu realisieren, da hier lediglich die Gesellschaftsanteile an eine andere Person übertragen werden müssen. Die GmbH zählt zu den häufigsten Gesellschaftsformen im Onlinehandel.


Bei der Gründung einer GmbH sind sowohl eine notarielle Beurkundung als auch die Eintragung ins Handelsregister notwendig. Außerdem ist es gemäß GmbH-Gesetz (GmbHG) erforderlich, dass die Gesellschaft ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR enthält, von dem wenigstens die Hälfte (= 12.500 EUR) bei Gründung der GmbH zur Verfügung stehen und einbezahlt werden müssen. Das Stammkapital kann auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden.


Auch steuerlich gibt es gegenüber Personengesellschaften erhebliche Unterschiede, die gegebenenfalls individuell mit einem Berater geklärt werden sollten. Da die GmbH als juristische Person gilt, ist eine so genannte Körperschaftssteuer notwendig, die salopp gesagt als Einkommenssteuer der Gesellschaft gilt. Auch bei der Gewerbesteuer gibt es deutliche Unterschiede gegenüber anderen Rechtsformen. Für eine GmbH gibt es gegenüber Personengesellschaften keine Freibeträge. Auf den Seiten der Handelskammern gibt es weiterführende und tiefgreifender Informationen zum Thema Steuern und GmbH.


Unternehmensgesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (UG), auch als Mini-GmbH bezeichnet, ist einer GmbH in puncto Haftungsbeschränkung und steuerlicher Behandlung ähnlich. Im Gegensatz zur GmbH ist jedoch lediglich ein Stammkapital von einem EUR notwendig. Allerdings wird vorgeschrieben, dass mindestens 25 % der Gewinne aus der UG (haftungsbeschränkt) als Rücklage in das Stammkapital fließen und zwar so lange, bis 25.000 EUR Stammkapital vorhanden sind. Ist dieses Stammkapital angespart, kann die UG von den Gesellschaftern per Beschluss in eine GmbH umfirmiert werden.


Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist bis auf wenige Unterschiede mit der einer GmbH identisch. Das heißt, dass es auch hierfür einer notariellen Beurkundung sowie einer Eintragung ins Handelsregister bedarf.


Die UG eignet sich für Shopbetreiber mit wenig Eigenkapital, die dennoch Wert auf eine Haftungsbeschränkung legen. Onlineshops, die mehrere Zulieferer haben und auch auf Rechnung bezahlen wollen, sollten jedoch erfahrungsgemäß über ein Stammkapital von wenigstens 1000 EUR verfügen. In einem Artikel von der Gründerszene gibt es eine gut zusammengefasste Gegenüberstellung von UG (haftungsbeschränkt) und GmbH.


Kommanditgesellschaft (KG)

Bei einer Kommanditgesellschaft besteht das Unternehmen auf Gesellschafterebene aus einem Kommanditisten und einem oder mehrerer Komplementäre. Der Kommanditist gibt der KG Kapital und haftet lediglich mit der eingezahlten Summe. Er gilt demnach als Teilhafter. Der oder die Komplementäre hingegen haften neben den getätigten Einlagen auch noch mit ihren vollen Privatvermögen. Die KG zählt zu den Personengesellschaften.


Die Geschäftsführung der KG übernimmt ein oder mehrere Komplementäre, die jeweils für sich eine sogenannte Einzelvertretungsmacht besitzen. Die Kommanditisten haben die Befugnis die Jahresabschlüsse zu prüfen und ggf. weitere geschäftliche Dokumente einzusehen.


Für die Gründung einer KG ist es zunächst ratsam einen Gesellschaftervertrag auszuhandeln, der die u.a. jeweiligen Rollen im Unternehmen, die Beteiligungen und Gewinnausschüttungen regelt. ist die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.

Für die Gründung einer KG ist kein Mindestkapital notwendig. Kommanditgesellschaften werden häufig von Familiengesellschaften gegründet. Finanzieller Aufwand besteht jedoch in Form von Notarkosten. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet sich einzeln ins Handelsregister einzutragen. Kommanditgesellschaften sind im Onlinehandel verhältnismäßig selten.


Limited

Die Gründung einer Limited (kurz Ltd.) wird heute nur noch sehr selten in Deutschland vollzogen. Vor dem Jahr 2008 gab es viele Unternehmensgründer, die eine Limited aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung sowie der relativ günstigen Kosten gegründet haben. Sie ist in einer deutschen GmbH in vielen Punkten ähnlich. Seit Einführung der UG (haftungsbeschränkt) steht jedoch auch in Deutschland eine entsprechende Alternative zur Verfügung.


Die Limited ist eine Rechtsform bzw. Kapitalgesellschaft, die auf britischem Gesellschaftsrecht basiert. Hier liegt auch schon ein entscheidender Nachteil: Der Sitz des Unternehmens ist folglich nicht in Deutschland, sondern in England. Auch ist es erforderlich, dass Gründer das britische Recht beherrschen müssen, um nicht in etwaige Rechtsstreitigkeiten oder Vernachlässigung diverser Sorgfaltspflichten hineinzurutschen.


Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Eine offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die aus zwei oder mehreren Gesellschaftern bestehen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Eine oHG ist im Handelsregister einzutragen und bedarf eines Gesellschaftervertrages, in dem die Rechten und Pflichten eines jeden Gesellschafters geregelt werden. Die Gründung ist durch einen Notar zu beurkunden.


Die Nachteile der oHG sind ähnlich wie bei der GbR: Die Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Geld für finanzielle Risiken. Im Gegensatz zur GbR ist die oHG jedoch eine rechtskräftige Firma, d.h. dass die Gesellschaft z.B. einen eindeutigen Namen für das Unternehmen vergeben darf (z.B. TollerHandel oHG).


Die oHG ist verpflichtet einen Jahresabschluss inklusive Bilanz zu erstellen. Steuerlich wird die oHG wie eine GbR behandelt, d.h. der Jahresgewinn wird zunächst insgesamt ermittelt und dann gesondert auf die jeweiligen Gesellschaftsanteile aufgeteilt. Bei der Gewerbesteuer besteht ein Freibetrag in Höhe von (2014: 24.500 EUR).


Eine oHG ist für den Betrieb eines Onlineshops dann geeignet, wenn mehrere Personen gemeinsam diesen als gleichberechtigte Gesellschafter leiten wollen. Die Gesellschafter können hier einen oder mehrere Gesellschafter mit der Geschäftsführung beauftragen, was beispielsweise bei der GbR nicht möglich ist.


GmbH & Co. KG

Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) haften die Komplementäre mit ihrem Privatvermögen. Um diese Haftung jedoch beschränken zu können, kann den Platz des Komplementärs auch eine juristische Person wie die GmbH einnehmen. Die Haftung des Komplementärs ist somit auf das Stammkapital bzw. Firmenvermögen der GmbH beschränkt.


Obwohl eine GmbH Gesellschafter der KG ist, zählt die GmbH & Co. KG als Sonderform einer Personengesellschaft. Trotz dessen ist die GmbH verpflichtet, ihre Gewinne der Körperschaftssteuer unterliegen zu lassen. In der Regel erwirtschaftet die GmbH jedoch nur sehr geringfügige Gewinne, um diesen Steuertyp so gering wie möglich zu halten.


Eine GmbH & Co. KG eignet sich z.B. dann, wenn Gesellschafter vorhanden sind, die zwar Geld in ein Unternehmen investieren wollen, sich aber aus dem operativen Geschäft zurückhalten möchten. Außerdem ist die Kapitalbeschaffung sowohl in der Beschaffung von Eigenkapital als auch Fremdkapital deutlich flexibler. Ein weiterer Vorteil liegt in der Nachfolgeregelung der Gesellschafter im Falle des Versterbens eines Komplementärs.


Im Onlinehandel gibt es durchaus eine größere Anzahl an GmbH & Co. KGs. Die Vorteile sind insgesamt auch als sehr hoch einzustufen, allerdings sind die Gründungskosten für diese Rechtsform verhältnismäßig hoch, da zwei Unternehmen gegründet werden müssen. Auch entsteht etwas höherer organisatorischer Aufwand, da für zwei Unternehmen Buchhaltung betrieben werden muss.


Exotische Gesellschaftsformen

Wie bei der GmbH & Co. KG bereits angemerkt, ist es auch möglich verschiedene Gesellschaftsformen miteinander zu kombinieren. Im Onlinehandel sind exotische Rechtsformen wie z.B. Ltd & Co. KG, B.V & Co. KG oder GmbH & Co. OHG jedoch recht selten anzutreffen. Bei der Wahl einer solchen Form ist es meistens Sinn der Sache die persönliche Haftungskomponente durch eine beschränkt haftende Kapitalgesellschaft zu ersetzen.



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Kommentare zum Thema

Mandy Sale | 16.03.2016 09:03

Am Anfang der Unternehmensgründung stellt sich die Frage, welche Unternehmensform wohl die beste wäre. Es kommen jedoch noch weit mehr Fragen hinzu. Z.B. wo soll sich der Hauptsitz des Unternehmens befinden? Dabei geht es nicht nur um die Frage in welcher deutschen Stadt, sondern man könnte sich auch überlegen - aus steuertechnischen Gründen beispielsweise - den Hauptsitz des Unternehmens ins Ausland zu verlegen. Auch hier muss jedoch beachtet werden, dass jedes Land andere Vorteile aber auch andere Nachteile hat. Eine Auflistung welche Vorteile welches Land einen Unternehmer zu bieten haben, habe ich auf auch gefunden:( http://www.gruendungskanzlei.eu/firma-ausland-egal-ob-schweiz-malta-oder-zypern-es-gibt-viele-fehler-in-steuerlichen-fragen/ )Zum Schluss möchte der Unternehmer den größtmöglichen Gewinn erzielen. Und dabei müssen alle Faktoren beachtet werden



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