Rechtssicherheit
von
onlineshop-basics

Abmahnung, Unterlassungserklärung, rechtssicherer Onlineshop, Streitwert

Abmahnungen und Abmahnrisiko im Onlinehandel

Die Themen Abmahnungen und Rechtssicherheit zählen sicherlich zu den nervigsten Themen im Onlinegeschäft. Dennoch sollte jeder, der einen Onlineshop betreibt, einige wesentliche Grundlagen aneignen, um sich teures Lehrgeld zu sparen. Mit Grundlagen ist hier nicht gemeint, dass man sämtliche rechtlichen Besonderheiten und Urteile auswendig kennen muss, sondern eher, welche Fehler häufig vorkommen, wie man mit einer Abmahnung umgeht und wie man auf dem aktuellen Stand bleibt.


Sinn und Zweck von Abmahnungen

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen kommen im Zivilrecht vor. Sie enthalten die Aufforderung an eine Person, eine z.B. wettbewerbswidrige Handlung zu unterlassen. Der Sinn einer solchen Abmahnung ist es, dass zivilrechtliche Belange, die einen Wettbewerbsteilnehmer zur Unterlassung auffordern sollen, nicht über ein Gericht ausgefochten werden, sondern außergerichtlich.






Beispiel: Ein Onlineshopbetreiber ist der Meinung, dass das Impressum eines Konkurrenzshops fehlerhaft ist. Er beauftragt einen Anwalt mit der Prüfung des Vorfalls und der Erstellung des Abmahnschreibens, insofern die Verfehlung tatsächlich besteht. Der Anwalt stellt fest, dass tatsächlich kein Impressum vorhanden ist und schlussfolgert, dass gemäß des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) ein Wettbewerbsverstoss besteht. Als Streitwert wurden 7.500 EUR festgesetzt, wodurch Abmahnkosten in Höhe von 612,80 EUR geltend gemacht werden. Dem Schreiben wird zudem eine Unterlassungserklärung beigefügt. Der Konkurrenzshop wird dazu aufgefordert die Abmahnkosten zu zahlen sowie die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Hinweis: Dieses Beispiel wurde fiktiv gewählt und hat lediglich Beispielcharakter, um den Inhalt und Ablauf einer Abmahnung grob zu erklären.



Im Beispiel sind die Begriffe Streitwert, Abmahnkosten und Unterlassungserklärung erwähnt. Der Streitwert bezeichnet hier den so genannten Gegenstandswert den der Abmahnende dem Abzumahnenden festmacht und orientiert sich anhand des wirtschaftlichen Interesses des Geschädigten. Die Abmahnkosten bestimmen sich aus der Höhe des Streitwerts sowie aus dem Gebührensatz des Anwalts gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei der Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Vertrag zwischen Abmahnenden und Abzumahnenden, in dem der Abzumahnende unterschreibt eine bestimmte Handlung fortan zu unterlassen. Falls dieser Vertrag verletzt wird, hat der Abmahnende das Recht eine in dieser Erklärung definierte Vertragsstrafe einzufordern.


Rechtsbereiche für Abmahnungen

Prinzipiell gibt es für Shopbetreiber einige Fallstricke, die zu einer Abmahnung führen können. Häufig sind es Gründe, die das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht oder das Markenrecht betreffen.




Die häufigsten Abmahngründe für Onlineshops

Fehlendes oder Fehlerhaftes Impressum

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum im Onlineshop ist immer noch ein häufiger Grund für Abmahnungen. Gemäß dem Gesetz vor unlauteren Wettbewerb, können Konkurrenten solche Situationen als Wettbewerbsverstoß auslegen und entsprechend abmahnen. Mitunter sind es fehlende Kontaktdaten (Telefonnummer, Email), fehlende Anschrift oder das Fehlen der Geschäftsführer (z.B. bei GmbH oder UG), die eine Abmahnung zur Folge haben.

Übrigens: Wer soziale Netzwerke nutzt oder seine Waren auch auf Marktplätzen (Ebay und Amazon) verkauft, ist ebenfalls zur Angabe eines Impressums auf der jeweiligen Website verpflichtet.



Fehlende oder falsche Datenschutzangaben

Jeder, der eine Website gewerblich verwendet, muss seinen Nutzern über eventuelle datenschutzrechtliche Belange aufklären. In der Regel geschieht dies über eine Datenschutzerklärung, die laut neuesten Rechtsprechungen über einen separaten Menüpunkt im Webshop auffindbar sein sollte. Hintergrund ist hier die Pflicht zur Datenschutzerklärung, die durch das Telemediengesetz (§13 Abs. 1) gefordert wird.


In der Datenschutzerklärung müssen die Nutzer erfahren können, welche Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Für Shopbetreiber sind hier vor allem die Verwendung von Cookies, die Verwendung der Daten für Marketingzwecke, Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (z.B. Versandunternehmen) sowie externe Seiten und Tools (z.B. Webtrackingtools, Google Plus etc.) relevant.


Urheberrechtsverletzungen

Auch das Urheberrecht ist häufig Grund, weswegen Webshop-Betreiber abgemahnt werden. Die Ursache reicht hier vom schlichten „Klauen“ von Texten und Bildern bis hin zur unsachgemäßen Kennzeichnung fremder Inhalte. Wer fremde Texte, Bilder oder Videos verwendet, benötigt immer Einverständniserklärung des Urhebers, der schließlich über Art und Kennzeichnung der Nutzung entscheidet. Häufig sind es Bilder über Online-Stockagenturen, die Grund zur Abmahnung geben. Teilweise kann dies daran legen, dass der Urheber zwar Bilder zur Verfügung stellt, diese aber nicht per se für eine kommerzielle Verwendung freigibt.


Preisangabenverordnung

Wer Waren in einem Onlineshop zum Kauf anbietet, muss seine Kunden auch ordentlich über den Preis aufklären. Geregelt ist der Umfang der Preisdeklaration in der so genannten Preisangabenverordnung. Hierzu gehört u.a., dass explizit angegeben ist, ob der Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält und ob bzw. welche zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Viele Produkte, z.B. Nahrungsmittel, Baumaterialien, Gartensubstrate müssen darüber hinaus mit einem Grundpreis (z.B. 4,95 EUR pro Liter, 2,49 EUR pro kg) versehen werden. Preise, die zweideutig sind oder nicht ordnungsgemäß angegeben sind, sind häufig abmahnfähig.



Markenrechtsverletzungen

Ein weiterer Punkt, der häufig Anlass zu Abmahnungen gibt, ist die Markenrechtsverletzung. Die Palette reicht hier vom falsch oder unglücklich gewählten Domainnamen für den Shop, dessen Wortlaut einer Marke entspricht oder ähnlich ist bis hin zu falsch durchgeführten Werbeaktionen. Betreiber von Onlineshops, die eigene Produkte unter eigenem Namen anbieten, sollten daher immer auch prüfen, ob der Name des Produkte, des Unternehmens oder der Domain kein Markenrecht verletzt. Über das Deutsche Marken- und Patentamt kann dies leicht überprüft werden.



Vorgehen beim Erhalt einer Abmahnung

Rechtsbeistand suchen

Wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt, sollte nicht sofort alles unterschrieben und bezahlt werden. Es lohnt sich häufig, die Abmahnung bzw. den Grund der Abmahnung und den enthaltenden Streitwert von einem Anwalt prüfen zu lassen. Es kann beispielsweise sein, dass der Streitwert zu hoch angesetzt wurde oder die Abmahnung schlichtweg keinen Bestand hat. Findet der Anwalt Fehler oder ist der Meinung, dass die Abmahnung unberechtigt ist, so kann dieser entsprechende Schritte einleiten oder zumindest über dem Umgang mit dieser Abmahnung beraten. Ist die Unterlassungserklärung einmal unterschrieben, wird der Handlungsspielraum sowohl für Shopbetreiber als auch Anwalt deutlich eingeschränkt.


Auf dem aktuellen Stand bleiben

Es gibt viele gute Rechtsanwälte, die in eigenen Webportalen über aktuelle Rechtsurteile berichten und gute Vorschläge geben, wie sich Abmahnungen vermeiden lassen. Viele bieten hier auch Newsletter an, die man unbedingt abonnieren sollte. Bücher und Fachmagazine können zwar einen guten Einblick über die Gesamtsituation geben. Leider sind viele Rechtslagen nicht zeitlos, so dass ein Buch nicht immer aktuell ist.




Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung noch erhebt er Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für die Rechtsberatung Ihres Onlineshops empfehlen wir den Besuch bei einem Rechtsanwalt, zumal sich die Rechtslage auch schnell ändern kann.


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Kommentare zum Thema

Lorenz Beimler | 24.02.2017 10:14

Super Beitrag! Vielen Dank dafür!



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